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Jetzt Rußpartikelfilter nachrüsten und saubere Vorteile sichern.

Rußpartikelfilter schonen die Umwelt und Ihr Portemonnaie – und das seit 2007 ganz besonders:

Denn ab 2007 wird die Filter-Nachrüstung vom Staat steuerlich belohnt und erhöht zudem noch den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs. Auch die neue Kennzeichnungsverordnung trägt dazu bei. Denn erst ein Rußpartikelfilter sichert älteren Diesel-Pkws die Zufahrt zu den städtischen Umweltzonen.

Gutes für die Umwelt und für´s Portemonnaie

Am 1. April 2007 trat das Gesetz zur Förderung von Partikelfiltern für Dieselfahrzeuge in Kraft. Demnach erhält jeder, der seinen Diesel-Pkw mit einem Filter nachträglich ausstattet, eine einmalige Kfz-Steuer-Entlastung von 300 €. Die Förderung gilt rükwirkend vom 1. Januar 2006 bis zum 31.12.2009. Doch auch, wenn Sie meinen diesen Zuschuss nicht beanspruchen zu müssen – Vorsicht, denn wer nicht nachrüstet, zahlt hingegen drauf! Mit 1,20 € pro 100 ccm Hubraum muss hier gerechnet werden.
Im Klartext: Bei einem Durchschnittswagen fallen etwa 25 € zusätzliche Kfz-Steuern pro Jahr an! Was sich dann inklusive der so nicht eingesparten Steuern zu einem einmaligen Verlust von 325 € auszahlen kann.
Diese Strafbesteuerung gilt vom 1. April bis zum 31. März 2011.

Eine Nachrüstung rechnet sich aber nicht nur aus steuerlicher Sicht für Sie – auch in Hinblick auf den Wiederverkaufswert Ihres Diesel-fahrzeugs winken hier Gewinne.
Das zeigt schon ein Blick auf die EurotaxSchwacke Liste: Ein Pkw mit Rußpartikelfilter kann hier – verglichen mit einem Diesels ohne Filter – eine durchschnittliche Wertsteigerung von rund 600 € erbringen.

Kennzeichnungsverordnung stoppt "Raucher"

Die Vorteile einer Nachrüstung eines Rußpartikelfilters reißen nicht ab. Hier ist die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" eine weitere Grundlage.
Denn nach dieser ist es den Kommunen seit Anfang des Jahres 2008 möglich, durch Fahrverbote für saubere Stadtluft zu sorgen. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Umweltzonen, die in Städten wie z.B. Berlin, Stuttgart, Hannover, Mannheim und München eingeführt wurden. Und auf Dauer wird es wohl nicht nur bei diesen Städten bleiben.

Nach der Kennzeichnungsverordnung werden Kraftfahrzeuge entsprechend ihrer Partikelemission in vier Schadstoffgruppen eingeteilt:
Die Schadstoffgruppen 2 bis 4 werden durch farbige Plaketten (rot, gelb oder grün) gekennzeichnet. Diese Schadstoffeinteilungen orientieren sich an den jeweils festgelegten Grenzwertstufen Europas. Je nach Plakette sind diese Fahrzeuge von den Verkehrsbeschränkungen in den Umweltzonen entweder komplett oder teilweise ausgenommen.

Der Erhalt dieser Plaketten könnte sich für ihren Alltag als enorm wichtig erweisen, denn handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, dass der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet wurde, gibt es somit keine Plakette und es muss mit empflindlichen Fahrverboten gerrechnet werden!

Lassen Sie deshalb Ihren Wagen rechtzeitig mit einem leistungsfähigen Rußpartikelfilter umrüsten, um drohenden Fahrbeschränkungen in Umweltzonen zu entgehen.
Denn selbst Fahrzeuge der 2. und sogar 1. Schadstoffgruppe, die besonders ältereren Fahrzeuggenerationen zugeteilt werden, können mit einem entsprechenden Rußpartikelfilter eine Einstufung in eine bessere Partikel-Schadstoffklasse erreichen.

Ausgabestellen sind neben den Kfz-Zulassungsstellen, der TÜV und die über 30.000 zur Abgasuntersuchung zugelassene Werkstätten.

Für alles weitere stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

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